Jubiläumschoreografie zum Mitmachen
Die Jubiläumschoreografie zum offiziellen J+S-Song «Go Go» bringt die Sportschweiz zusammen. Dabei sein ist ganz einfach! Und die Herausforderung gilt auch für Schulklassen.
Der J+S-Song «Go Go» von Alessandro Sabato und die passende Choreografie begleiten die J+S-Familie durch das ganze Jubiläumsjahr. Die Choreografie lässt sich schnell erlernen, stärkt den Gruppenzusammenhalt und macht Spass! Üben Sie die Choreografie alleine, mit Ihrem Verein oder Ihrer Trainingsgruppe. Das Resultat halten Sie als Video fest. Dieses teilen Sie anschliessend ganz einfach mit dem Hashtag #jsgogo in den sozialen Medien. Zusammen zeigen wir die Grösse und Vielseitigkeit von Jugend+Sport!
Vier verschiedene Gruppen haben die Herausforderung bereits angenommen und die Choreografie einstudiert. Lassen Sie sich inspirieren!
Erlernen Sie die einfache Choreografie mit Ihrer Gruppe anhand dieses Videos. Kinder und Jugendliche können diese, unabhängig von ihrer Sportart, schnell lernen und individuell umsetzen. Seien Sie kreativ! Bauen Sie die Besonderheiten ihrer Disziplin und den individuellen Charakter Ihrer Gruppe in die Choreo ein.
Das Einüben nimmt etwa eine Lektion in Anspruch. Danach lässt sich die Choreografie problemlos auch ins regelmässige Warm-up einbauen.
Posten Sie Ihr Video in den sozialen Medien. Versehen Sie Ihren Post mit #jsgogo und markieren Sie @jugendundsport.
Sind Sie nicht in den sozialen Medien präsent und wollen das Video trotzdem mit uns teilen? Dann können Sie Ihr Video (via Austauschplattform) an info-js@baspo.admin.ch senden.
«Go Go chum und beweg di!» Das Lied «Go Go» wurde eigens für das Jubiläumsjahr von Alessandro Sabato komponiert. Die Dreisprachigkeit ist exemplarisch für die Vielfalt der Schweiz. Verstehen Sie die Textzeilen auf Französisch und Italienisch? Das Lied finden Sie auf den gängigen Musik-Streamingdiensten oder auf Youtube.
Beachten Sie, dass Sie das Einverständnis Ihrer Athletinnen und Athleten einholen müssen, wenn Sie Fotos oder Filme veröffentlichen. Bei Minderjährigen muss die gesetzliche Vertretung zustimmen.